Die AGB Gelsenkirchen


Wir sind eine Interessenvertretung, die sich seit 1978 aktiv für die Belange behinderter und chronisch kranker Menschen in Gelsenkirchen einsetzt. 


Gemeinsam nehmen wir als Zusammenschluss von verschiedenen Mitgliedsverbänden der Selbsthilfe betroffener Menschen und ihrer Angehörigen übergreifende Aufgaben wahr. Unser Kernziel ist eine nachhaltige Verbesserung der Lebensqualität, insbesondere vor dem Hintergrund des Grundrechtes auf gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe. In diesem Sinne ist die AGB selbstlos tätig und verfolgt keine primären eigenwirtschaftlichen Zwecke. 

Die Vertreter der AGB sind in unterschiedlichen regionalen und überregionalen Arbeitskreisen, Fachkonferenzen, Beiträten und Ausschüssen etabliert und sichern so einen wichtigen Kontakt zu den politischen Gremien. Die kooperative Arbeitsweise hat sich für unsere Mitgliedsverbände, Betroffene und die Stadt Gelsenkirchen bewährt. Gemeinsam konnten wir Behindertenvereine und Selbsthilfegruppen stärken und somit viele Betroffene und ihre Angehörige effizient unterstützen. 

Unser Vorstand setzt sich stets dafür ein, den Kreis der Mitglieder, welche sich aktiv in die Stadtgesellschaft einbringen, zu vergrößern. Mit einem Blick auf die Zukunft schaffen wir gemeinsam neue Strukturen für mehr Inklusion.

Aufgaben und Ziele / Arbeitsfelder


Die AGB setzt sich gemeinschaftlich und kooperativ für die behinderten und chronisch erkrankten Menschen in Gelsenkirchen ein. Unsere Aufgabenbereiche unterliegen stets dem Ziel, eine nachhaltige Verbesserung der Lebensqualität der Betroffenen zu erreichen. 

Primär werden aktuelle Themen und Belange unserer Mitgliedsverbände vorangetrieben, um diese zu stärken und unterstützende sowie notwendige Impulse zu geben. Durch unseren kooperativen Informationsaustausch können wir die momentane Situation unserer Mitgliedsverbände und des übergreifenden Gesundheitswesens erfassen und demnach schnellstmöglich einen Veränderungsbedarf erkennen. Anhand dieser Grundlage und unserer langjährigen Erfahrung initiieren wir neue Projekte und sprechen Empfehlungen auf kommunaler Ebene aus.

Zentrale Arbeitsfelder sind: 

  • Vertretung und Stärkung der Interessen von Menschen mit Beeinträchtigungen 
  • Unterstützung der Selbsthilfe behinderter Menschen 
  • Bündelung der Kräfte und Interessen unserer Mitgliedsverbände
  • Inklusion in Arbeit, Beruf und Gesellschaft
  • Förderung der Behindertenarbeit im kommunalen Bereich 
  • Stärkung der Rehabilitationsangebote 
  • Konstruktive Mitarbeit und Zusammenarbeit mit den Behörden und Rehabilitationsträgern 
  • Sicherung und Förderung der Zusammenarbeit mit dem Beirat für Menschen mit Behinderungen der Stadt Gelsenkirchen 
  • Sicherung des Informationsflusses über die allgemeine Behindertenarbeit, das Rehabilitationsgeschehen, die besonderen Probleme von Menschen mit Beeinträchtigungen sowie über die Entwicklung der Gesetzgebung auf dem Gebiet des Behindertenrechts 
  • Die Anliegen von Menschen mit Beeinträchtigungen transparent machen 

Die Gründung der Arbeitsgemeinschaft der Gelsenkirchener Behindertenverbände und Selbsthilfegruppen:


In der Mitte der 70er Jahre regte sich bei den behinderten Menschen in der Stadt der Wille, sich zusammenzuschließen und gemeinsam auf die Bewältigung der vielfältigen sozialen Probleme Einfluss zu nehmen. Es war die Zeit der Bildung von Beiräten, in denen Ratsmitglieder und Betroffene in gemeinsamen Sitzungen Problemlösungen erarbeiteten.


Aber man erkannte bald, dass die Beiratsmitglieder, die nicht dem Rat der Stadt angehörten, sich in einer unbefriedigten Position befanden. Es fehlte eine demokratische Legitimation. Daher entwickelte man die Idee, durch die Behindertenverbände Vertreter für die Beiräte wählen zu lassen.

So wurden die Behindertenverbände enorm aufgewertet. Es lag nahe, sie zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen. Als Vorsitzenden fand man Fritz Stiller vom damaligen Reichsbund dem heutigen SoVD (Sozialverband Deutschland e. V.), der schon seit Jahren in sozialen Bereichen jenseits von kommunalen Regelungen tätig war.


Nach Abschluss der Vorbereitungen wurde im Jahr 1978 die Arbeitsgemeinschaft gegründet. Es war gelungen alle maßgeblichen Behindertengruppen zur Mitgliedschaft zu gewinnen. So waren sie in der Lage gemeinschaftlich für die Gelsenkirchener behinderten Menschen zu agieren. Sie arbeitete sehr erfolgreich. Nach dem Tod von Fritz Stiller waren viele Vorsitzende aus den verschiedensten Mitgliederverbänden zum Wohle der behinderten Menschen in Gelsenkirchen tätig. Im Moment hat Dieter Harwardt vom SoVD den Vorsitz inne.


Die Verbindung von Beirat und Arbeitsgemeinschaft hat sich sehr bewährt und ist und war auch für andere Städte Vorbild. 


Mitgliedschaft


Mitglied der AGB kann jeder Verein, Verband oder jede Selbsthilfegruppe werden, die sich für die Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen einsetzt, in Gelsenkirchen tätig ist und die Ziele und Zwecke der AGB unterstützt. Gemeinsam können die Kräfte der Mitgliedsorganisationen gebündelt werden, um die Lebensqualität von Menschen mit Beeinträchtigungen in unserer Stadt effizient voranzutreiben. 

Sie können hier einen Antrag auf eine Mitgliedschaft stellen: 


Beitrittsformular (PDF-Format)


Über die Neuaufnahme von Mitgliedsorganisationen entscheidet der Vorstand. Der jeweilige Mitgliedsbeitrag wird durch die AGB-Versammlung beschlossen. 

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